Sucht entsteht nicht nur durch den regelmäßigen Konsum schädlicher Substanzen, sondern auch durch Verhalten. Die Bandbreite an Suchtkrankheiten, die im Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) berücksichtigt werden müssen, reicht also von Tablettensucht, Drogensucht, Alkoholsucht bis hin zu Spielsucht und Arbeitssucht. Die gute Nachricht ist: Als Arbeitgeber können Sie aktiv gegensteuern! Bieten Sie Aufklärung, individuelle Gespräche, Kurse und vor allem eine offene Atmosphäre, die es den Mitarbeitenden ermöglicht, Hilfe zu suchen. Hier haben wir Kurse, Vorträge, Seminare und Ideen für eine aktive Suchtprävention am Arbeitsplatz zusammengestellt.
Sucht und Prävention im BGM | Maßnahmen, Kurse und Ideen
BGM-Maßnahmen zur Sucht-Prävention
Tabak- und Alkoholsucht
Studien zufolge sollen bis zu 20% aller Arbeitsunfälle auf den Konsum von Alkohol zurückzuführen sein, oder zumindest unter Alkoholeinfluss erfolgen. Ein übermäßiger Alkoholkonsum ist schädlich. Das gehört zum Allgemeinwissen. Aber was bedeutet „übermäßig“. Getreu der Erkenntnis, das die Dosis das Gift macht, füllen die Informationen zu diesem Thema ganze Bände in der Fachliteratur. Gesellschaftlich ist übermäßiger Alkoholkonsum inzwischen schlecht angesehen. Allerdings wirkt sich das bisher nicht auf die Verfügbarkeit aus. Alkhohol ist sowohl in der Beschaffung als auch der Konsummenge nicht limitiert und an vielen Stellen verfügbar. Es ist unumstritten, dass die persönliche als auch die berufliche Leistungsfähigkeit durch Alkoholabhängigkeit eingeschränkt wird. Daher ist es sowohl in menschlicher und sozialer Hinsicht, als auch in betriebswirtschaftlicher Hinsicht geboten, den Mitarbeitenden Hilfsangebote zu unterbreiten. Dies können im Vorfeld einer Suchterkrankung in Form von Information und Aufklärung bestehen. Dazu eigenen sich die Einbeziehung des Themas in einen Gesundheitstag im Unternehmen ebenso wie Kurse, Vorträge und Gespräche zum Thema Sucht und Prävention.
Neben der Tabak- und Alkoholsucht kennen wir auch Suchtverhalten, das sich aus dem Konsum leistungssteigernder Mittel ergibt. Diese bedingen nicht nur ein Suchtverhalten, sondern ebenfalls eine Schädigung der psychosozialen Gesundheit und des Körpers. Leider werden leistungssteigernde Medikamente und Drogen oftmals auch im Zusammenhang mit einer übersteigerten Leistungsbereitschaft und Forderung am Arbeitsplatz konsumiert. Hier bedarf es ebenfalls der Aufklärung und der Präsenz von Hilfsangeboten im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements.
Verhaltensbedingte Suchtkrankheiten
Das Thema Sucht kann heute nicht ausschließlch auf die Einnahme von Substanzen beschränkt bleiben. Die aktuelle Lebensweise und die Anreize und die besonderen Herausforderungen, die sich durch die Digitalisierung ergeben schaffen ganz neue Sucht-Formen. Eine Arbeitssucht liegt dann vor, wenn das gesamte persönliche Leben vorrangig auf die Arbeit fokussiert wird. Andere Bereiche werden zurückgedrängt und verlieren an Bedeutung. Soziale Kontakte werden vernachlässigt. Aus einem arbeitsbedingten Suchtverhalten können wietere Probleme wie soziale Ängste entstehen.
Ähnliches gilt sinngemäß für die Spielsucht. Diese wird zwar vorrangig nicht am Arbeitsplatz ausgelebt, führt aber zu ähnlichen sozialen Konflikten und persönlichen krankhaften Einschränkungen. Im Falle von temporärem Entzug kommt es, ähnlich wie auch bei der Arbeitssucht, zu Entzugserscheinungen wie Konzentrationsstörungen, Schlafstörungen, Nervosität oder Antriebslosigkeit.
Auch für verhaltensbedingte Suchtkrankheiten kann mit Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements bedingt gegengesteuert werden.
Einschränkung des BGM bei Suchtkrankheiten
Die besten Ideen für das BGM in Bezug auf Sucht liegen im Bereich der Prävention. Hier kann BGM Einiges leisten. Allerdings muss jeder Beteiligte wissen, dass der Arbeitsplatz keine Entzugsklinik ist. Die Möglichkeiten sind gegenüber medizinischen und institutionellen Einrichtungen stark eingeschränkt.
Fazit
Der Arbeitsplatz ist keine Entziehungsklinik. Dennoch kann das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) Einiges tun, um an Sucht erkrankten Mitarbeitenden zu helfen. Die Maßnahmen sollten primär im Bereich Suchtprävention liegen. Darüber hinaus sollten Betriebe Frühwarnsysteme installieren, die es ermöglichen verschiedene Suchtformen zu erkennen und helfend einzugreifen.