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Sommer, Sonne, Strand und Palmen - eine Incentive-Reise dient dazu, Mitarbeiter zu belohnen und zu motivieren. Bereits bei der Planung der Reise sollten Sie jedoch wichtige Faktoren wie den Versicherungsschutz und die Versteuerung einer Incentive-Reise stets im Auge behalten. Sowohl aus der Sicht des Unternehmens als auch der teilnehmenden Mitarbeiter oder Geschäftspartner gibt es beim Incentive Reise versteuern einiges zu beachten. Hirschfeld.de klärt auf, was Sie dabei genau beachten müssen.

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Incentivereise-Anbieter

Stand Februar 2024

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Incentivereise Ideen

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Länder weltweit

Stand Februar 2024

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Incentive-Reise: Steuerliche Behandlung

Betriebsausgaben für das Unternehmen

Eine Incentive-Reise kann nur als Betriebsausgabe abgesetzt werden, wenn sie auch einen betrieblichen Anlass hat. Da Incentives zumeist als Belohnung für Mitarbeiter oder zur Kundenbindung gedacht sind, erfüllen Sie in der Regel diese Voraussetzung. 

Vorsicht ist jedoch geboten, wenn der Reiseanteil rein privat oder ohne beruflichen Bezug ist. In diesem Fall könnte das Finanzamt den Betriebsausgabenabzug verweigern.

Lohnsteuer für Arbeitnehmer

Sobald Arbeitnehmer an der Reise teilnehmen, kann dies als geldwerter Vorteil betrachtet werden. Somit unterliegt die Reise der Lohnsteuer-und Sozialversicherungspflicht. Entscheidend ist hierbei, ob die Incentive-Reise einen überwiegend beruflichen Charakter hat oder als privater Vorteil für Ihre Mitarbeiter angesehen wird.

 

Betrieblich oder Privat? Kriterien zur Abgrenzung beim Incentive-Reise versteuern

Damit die Reise als beruflich eingestuft wird, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Mindestens 50 % der Reisezeit müssen auf betriebliche Veranstaltungen entfallen (z. B. Seminare, Workshops, Vorträge).

  • Freizeitanteile (z. B. Ausflüge, Erholung) dürfen nicht überwiegen.

  • Eine detaillierte Reiseplanung mit Zeitplan, Programmpunkten und Teilnehmerliste ist erforderlich.

Achtung: Falls auch private Begleitpersonen, wie Ehepartner oder Familie mitreisen, müssen deren Kosten natürlich separat berechnet und gegebenenfalls als privater Vorteil versteuert werden.

Umsatzsteuerliche Aspekte & Pauschalversteuerung nach § 37b EStG

Ist Ihre Incentive-Reise ausschließlich für Mitarbeiter gedacht? Dann kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorsteuerabzug möglich sein. Wird die Reise jedoch an Geschäftspartner oder Kunden verschenkt, könnte eine unentgeltliche Wertabgabe (§ 3 Abs. 9a UStG) vorliegen, wodurch die Umsatzsteuer zu zahlen ist. 

Wird die Reise als Sachzuwendung an Geschäftspartner oder Mitarbeitende gewertet, kann das Unternehmen eine pauschale Versteuerung von 30% übernehmen. Dies gilt für freiwillige Zuwendungen und ist oft die einfachste Lösung zur steuerlichen Behandlung. In jedem Fall sollten Sie mit Ihrem Steuerberater Rücksprache halten, welches die beste Lösung für Ihren Betrieb darstellt.In unseren Expertentipps finden Sie zudem weitere wichtige Fakten rund um das Incentive Reise versteuern innerhalb Deutschlands.

Besonderheiten für internationale Reisen

Geht die Incentive-Reise ins Ausland, müssen zusätzliche Kriterien beachtet werden. Ausländische Steuerregelungen wie beispielsweise eine Mehrwertsteuer-Rückerstattung könnten für Sie relevant sein. 

Vorsicht: Je nach Land können auch Quellensteuern oder spezifische Besteuerungen für Sachzuwendungen anfallen.

Incentive Reise versteuern: So wichtig ist Dokumentation

Bei einer Incentive-Reise ist es entscheidend, alle relevanten Dokumente aufzubewahren, um steuerliche Nachweise gegenüber dem Finanzamt erbringen zu können.

1. Reiseplanung und Programmunterlagen

  • Detaillierter Zeitplan der Reise (inkl. Agenda für Meetings, Workshops, Seminare)

  • Einladungen oder Anmeldelisten für geschäftliche Veranstaltungen

  • Präsentationen, Schulungsunterlagen oder Teilnehmerlisten (z. B. für Workshops)

  • Referentenliste (bei externen Trainern oder Sprechern)

2. Rechnungen & Zahlungsnachweise

  • Flug-, Bahn- oder Hotelrechnungen (auf den Firmennamen ausgestellt!)

  • Rechnungen für Konferenzräume, Catering oder geschäftliche Veranstaltungen

  • Belege für Transportkosten (Taxi, Mietwagen, Shuttle)

  • Rechnungen für Geschäftsessen (mit Angabe der Teilnehmer)

3. Teilnehmerdokumentation

  • Teilnehmerliste mit Namen, Position und Abteilung

  • Bestätigung der Teilnahme (z. B. Unterschrift oder digitale Bestätigung)

  • Falls externe Personen teilnehmen: Einladungen und ggf. Begründung für deren Teilnahme

4. Steuerliche Unterlagen

  • Aufstellung der Gesamtkosten (mit beruflichem & privatem Anteil)

  • Berechnung des geldwerten Vorteils für Mitarbeiter (falls notwendig)

  • Falls die 30 %-Pauschalversteuerung nach § 37b EStG angewendet wird: Nachweis der gezahlten Steuer

  • Dokumentation der Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug (ggf. Rückforderung im Ausland)

5. Geschäftsbezogene Kommunikation

  • E-Mails oder interne Mitteilungen zur Planung und Begründung der Reise

  • Schriftwechsel mit Geschäftspartnern, Hotels, Reiseveranstaltern

  • Präsentationen, Berichte oder Zusammenfassungen von Meetings

  • Nachweise über geschäftliche Kontakte oder Netzwerktreffen

  • Rechnungen für Arbeitsmaterialien oder Tagungsunterlagen 

Incentivereise Ideen weltweit

Incentive-Reise versteuern: Tipps & Tricks

  • Dokumente digitalisieren: Steuerprüfungen finden oft Jahre erst Jahre später statt. Daher macht es Sinn, alle wichtigen Belege, Rechnungen und Co. digital zu sichern. So haben Sie die benötigten Unterlagen im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt schnell griffbereit. 

  • Trennung von Privat- und Geschäftsanteilen: Falls private Aktivitäten enthalten sind, sollten die Kosten entsprechend aufgeteilt werden.

  • Rücksprache mit Ihrem Steuerberater: Da die steuerliche Beurteilung oft komplex ist, sollten Sie auf jeden Fall einen kompetenten Steuerberater kontaktieren, der Sie ausführlich berät und vor steuerlichen Risiken bei einer Incentive-Reise schützt. 

Incentive-Reise versteuern: Bleiben Sie stets auf dem neuesten Stand!

Steuerliche Regelungen können sich jederzeit ändern. Daher sollten Sie sich stets Rat bei einem kompetenten Steuerberater holen. Auch die für Sie zuständige Finanzbehörde kann im Zweifelsfall weiterhelfen und Sie über aktuelle Vorschriften informieren. 

Wie Sie Ihre Incentive-Reise zu versteuern haben, hängt stets vom individuellen Einzelfall ab. Die Dokumentation der Reise und die Trennung von Privat-und Geschäftsanteilen ist jedoch für jedes Unternehmen und Teammitglied ein wichtiges Muss. Weitere spannende Fakten und Hintergrundwissen rund um Incentives Reisen finden Sie auch in den Hirschfeld.de Experten-Tipps.